BRH-Rettungshundestaffel Holstein e.V.
Alarmierung über 112 

Mantrailing

(Personen­spürhunde)

Beim Mantrailing verfolgt der Hund die individuelle Geruchsspur eines bestimmten Menschen. Hierzu wird dem Hund ein Geruchsstoff gegeben, der mit der zu suchenden Person in Kontakt war (z.B. getragene Kleidungsstücke). Anhand dieses Geruchsstoffes weiß der Hund, wen er suchen muss. Er speichert diese „Information“ wie ein Foto in seinem Gedächtnis ab. Er ist fähig, diese Spur in jedem Gelände auch in belebten Stadtgebieten noch nach Tagen – in Extremfällen sogar nach Wochen – zu verfolgen.

Selbst, wenn der Mantrailer nicht in der Lage ist, den genauen Aufenthaltsort der vermissten Person zu ermitteln, kann er die anderen Suchmaßnahmen (z. B. Flächenhunde, Suchmannschaften) unterstützen, indem er die ungefähre Laufrichtung der vermissten Person bestimmt und zur Eingrenzung des abzusuchenden Gebiets beiträgt. Oder er kann durch eine Negativanzeige darauf hinweisen, dass sich die gesuchte Person aus dem Suchgebiet entfernt hat (sie ist z.B. in ein Verkehrsmittel eingestiegen) oder sich erst gar nicht in diesem Gebiet aufgehalten hat.

Der Mantrailer wird dort zur Suche angesetzt, wo die vermisste Person zuletzt gesehen wurde. Hierbei wird der Hund im Geschirr an einer langen Leine geführt.

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